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   BSG, 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R   

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https://dejure.org/2005,3782
BSG, 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R (https://dejure.org/2005,3782)
BSG, Entscheidung vom 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R (https://dejure.org/2005,3782)
BSG, Entscheidung vom 01. September 2005 - B 3 P 5/04 R (https://dejure.org/2005,3782)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierbarkeit eines allgemeinen Aufsichtsbedarfs und Betreuungsbedarfs bei Behinderten als berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf; Zuordnung eines allgemeinen Betreuungsbedarfs im Bereich der Ernährung zur Grundpflege bzw. zur hauswirtschaftlichen Versorgung; ...

  • Judicialis

    SGB XI § 14; ; SGB XI § 15; ; SGB XI § 37; ; SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung Pflegebedürftiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Zeitliche Berücksichtigung der Aufsicht bei der Nahrungsaufnahme bei Pflegebedürftigen

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R

    Pflegeversicherung - Bemessung - Pflegebedarf - geistig Behinderter -

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R
    Der Ausschluss eines allgemeinen Aufsichts- und Betreuungsbedarfs bei Behinderten als berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf ist vom erkennenden Senat wiederholt überprüft und bestätigt worden (vgl zB BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 8, SozR 4-3300 § 14 Nr. 3).
  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00

    Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtberücksichtigung von über die

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R
    Er ist auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht als verfassungswidrig beurteilt worden (vgl BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 1 BvR 1077/00 = SozR 4-3300 § 14 Nr. 1).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R

    Pflegeversicherung - Aufsicht zur Verhinderung übermäßigen Essens - keine

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R
    Die Gefahr einer unzureichenden Aufnahme der Mahlzeiten besteht bei der Klägerin nicht; die näher liegende Gefahr einer übermäßigen Nahrungsaufnahme würde keinen berücksichtigungsfähigen Hilfebedarf begründen (BSG SozR 3-3300 § 43a Nr. 5).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 P 5/02 R

    Private Pflegeversicherung - Berücksichtigung der Peritonealdialyse als

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R
    Der Ausschluss eines allgemeinen Aufsichts- und Betreuungsbedarfs bei Behinderten als berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf ist vom erkennenden Senat wiederholt überprüft und bestätigt worden (vgl zB BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 8, SozR 4-3300 § 14 Nr. 3).
  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95

    Krankenhausbehandlung als Sachleistung in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R
    Das ist entscheidend, wenn nicht die Urteilsgründe eindeutig und ausdrücklich etwas anderes besagen (BSGE 78, 154, 157 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3).
  • LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15

    Notwendigkeit eines verpflichtenden Leistungsangebotes bei nicht

    Daher kommt die hier streitige Nachtassistenz nicht nur als Hilfe zur Pflege in Gestalt einer "anderen Verrichtung" im Sinne des § 61 Abs. 1 Satz 2 Var. 3 SGB XII in Betracht, weil ein allgemeiner Aufsichts- und Betreuungsbedarf in den Nachtstunden nicht zu den gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Sinne des § 61 Abs. 5 SGB XII entsprechenden § 14 Abs. 4 des Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) gehört (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R - juris RdNr. 16 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 72/17
    Die Gefahr einer übermäßigen Nahrungsaufnahme begründet hingegen von vornherein keinen berücksichtigungsfähigen Hilfebedarf (vgl. BSG, Urteil vom 1. September 2005 - B 3 P 5/04 R -, zitiert nach juris Rn. 16).

    Ein allgemeiner Aufsichts- und Betreuungsbedarf bei Menschen mit Behinderung ist im Übrigen - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise - nicht als Pflegebedarf zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 1. September 2005 - B 3 P 5/04 R -, zitiert nach juris Rn. 16 f. unter Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 1 BvR 1077/00 -, zitiert nach juris).

  • SG Lüneburg, 11.10.2006 - S 5 P 62/03
    Wie das Bundessozialge-richt in seiner Entscheidung vom 1. September 2005 (B 3 P 5/04) dargelegt hat, be-schreibt das Anhalten eines Pflegebedürftigen zur regelmäßigen Nahrungsaufnahme, weil dieser aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist trotz ausreichender Ein-sichtsfähigkeit in die Notwendigkeit regelmäßiger Nahrungsaufnahme entsprechend zu handeln, nur einen Aufsichts- und Betreuungsbedarf und kann nicht mit einer psychi-schen Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme gleichzusetzen ist.

    Der Aus-schluss eines allgemeinen Aufsichts- und Betreuungsbedarfs bei Behinderten als berück-sichtigungsfähiger Pflegebedarf ist vom Bundessozialgericht wiederholt überprüft und bestätigt worden (u.a. BSG, Urteil vom 01.09.2005, B 3 P 5/04 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - L 6 P 90/05

    Pflegeversicherung

    Zur mundgerechten Zubereitung der Nahrung gehört nur das unmittelbare mundgerechte Herrichten der Nahrung, nicht hingegen der Zeitaufwand für die Zubereitung der Nahrung, der zur hauswirtschaftlichen Versorgung zählt und auch nicht die Beaufsichtigung bei der Nahrungsaufnahme (BSG, Urteil vom 28.05.2003 -B 3 P 6/02 R- in SozR 4-3300 § 15 Nr. 1 und vom 01.09.2005, - B 3 P 5/04 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 3563/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflegegeld - Leistung für einen abgeschlossenen

    Die allgemeine psychische Betreuung fällt nicht darunter (BSG, Urteil vom 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R - Juris).
  • LSG Bayern, 17.09.2008 - L 2 P 52/06
    Soweit erneut eine besondere Beaufsichtigung und Betreuung geltend gemacht wird, nimmt der Senat auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG) Bezug, zuletzt im Urteil vom 1. September 2005 - B 3 P 5/04 R).
  • LSG Bayern, 22.10.2008 - L 2 P 21/06

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zuerkennung von Pflegestufe I und

    Dies wurde vom Bundessozialgericht (BSG) wiederholt so entschieden und auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (BSG Urteil vom 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R und BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 1 BvR 1077/00).
  • LSG Thüringen, 26.08.2008 - L 6 P 463/05

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stellt der allgemeine Aufsichts- und Betreuungsbedarf bei Behinderten außerhalb der pflegerelevanten Verrichtungen keinen berücksichtigungsfähigen Pflegebedarf dar (vgl. BSG, Urteil vom 1. September 2005 - B 3 P 5/04 R m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 01.07.2008 - L 6 P 632/05

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Geldleistungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stellt der allgemeine Aufsichts- und Betreuungsbedarf bei Behinderten außerhalb der pflegerelevanten Verrichtungen keinen berücksichtigungsfähigen Pflegebedarf dar (vgl. Bundessozialgericht (BSG) vom 1. September 2005 - B 3 P 5/04 R, m.w.N., nach juris).
  • SG Köln, 11.06.2007 - S 23 P 141/06

    Zulässigkeit des Rechtswegs zur Sozialgerichtsbarkeit bei Ansprüchen aus einem

    Mit der neueren Rechtsprechung des BSG ( Urteil vom 01.09.2005 - B 3 P 5/04 R ) ist Aufsichts- und Betreuungsbedarf, der nicht der physischen Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme gleichgesetzt werden kann, im Rahmen der Pflegeeinstufung nicht zu berücksichtigen.
  • LSG Bayern, 19.09.2007 - L 2 P 42/06

    Entziehung eines gewährten Pflegegeldes der Pflegestufe I; Gewährung von

  • LSG Bayern, 27.09.2006 - L 2 P 64/04

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Pflegestufe I bei

  • SG Oldenburg, 13.03.2007 - S9/91 P 36/04
  • SG Oldenburg, 13.03.2007 - 91 P 27/04
  • SG Oldenburg, 13.03.2007 - S 9 P 52/05
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